Gründungszuschuss
Ihr Startkapital, das Sie nie zurückzahlen.
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann bis zu 15 Monate Förderung von der Agentur für Arbeit erhalten. Wir prüfen Ihren Anspruch, bereiten Ihren Antrag vor – und stellen als fachkundige Stelle sogar die Tragfähigkeitsbescheinigung aus.
Förderung der Agentur für Arbeit
Was ist der Gründungszuschuss – und wie viel Geld bekomme ich?
Der Gründungszuschuss (umgangssprachlich auch Gründerzuschuss) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug heraus hauptberuflich gründen. Das Beste daran: Es ist ein Zuschuss, kein Kredit – Sie zahlen ihn nie zurück.
Die Förderung läuft in zwei Phasen: Zuerst erhalten Sie 6 Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 € pauschal für die Sozialversicherung. Danach können weitere 9 Monate à 300 € folgen.
Beispielrechnung (bei 1.800 € ALG I)
Phase 1: 6 × (1.800 € + 300 €)
12.600 €
Phase 2: 9 × 300 €
2.700 €
Gesamtförderung
15.300 €
Je höher Ihr ALG-Anspruch, desto höher der Zuschuss. Stand 2026 – wir rechnen Ihren persönlichen Betrag gern am Telefon aus.
Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Sie beziehen Arbeitslosengeld I (mindestens 1 Tag).
Bei der Gründung haben Sie noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
Sie machen sich hauptberuflich selbstständig.
Ihre Geschäftsidee ist tragfähig – bestätigt durch eine fachkundige Stelle.
Sie bringen die persönliche und fachliche Eignung für Ihre Gründung mit.
Ob ein AVGS bewilligt wird, entscheidet Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler im Einzelfall. Wir bereiten Sie so vor, dass Ihre Chancen bestmöglich stehen – und sagen Ihnen vorab ehrlich, wie wir Ihre Situation einschätzen.
Die 150-Tage-Regel bedeutet: Warten kostet bares Geld. Wer zu lange zögert, rutscht unter die Grenze – und der Anspruch ist unwiderruflich weg. Lassen Sie uns früh ausrechnen, wie viel Zeit Sie noch haben.
Der clevere Weg:
Coaching kostenlos, Zuschuss geschenkt
Was fast niemand weiß: Die komplette Vorbereitung auf den Gründungszuschuss können Sie sich fördern lassen. Mit einem AVGS-Gutschein ist unser Gründercoaching Startbahn 360° für Sie 100 % kostenfrei – und darin entsteht alles, was Ihr Antrag braucht: Businessplan, Finanzplanung, Tragfähigkeit.
Die Vorbereitung kostet Sie nichts. Den Zuschuss zahlen Sie nie zurück. Besser lässt sich eine Gründung nicht anschieben.
Diese Unterlagen braucht Ihr Antrag – und woher Sie sie bekommen
Businessplan mit Finanzplanung
Entsteht Schritt für Schritt in Ihrem Gründercoaching – Sie müssen nicht bei null anfangen.
Tragfähigkeitsbescheinigung ★
Stellen wir nach positiver Prüfung direkt selbst aus: Seydways ist fachkundige Stelle. Kein zusätzlicher Anbieter, keine Wartezeit.
Antragsformulare der Agentur
Füllen wir gemeinsam aus, damit nichts fehlt und nichts zurückkommt.
Rentabilitätsvorschau
Rechnen wir gemeinsam durch – realistisch statt schöngerechnet.
Lebenslauf & Qualifikationen
Bringen Sie mit – wir schärfen die Gründungsperspektive darin.
Alles aus einer Hand
Coaching, Unterlagen, Bescheinigung, Antragsbegleitung – ohne Anbieterwechsel, bis zur Bewilligung.
In 4 Schritten zu Ihrem Gründungszuschuss
1
Anspruchs-Check am Telefon
Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und rechnen aus, wie viel Zeit und Geld für Sie drin sind – in 10 Minuten.
2
Kostenloses Coaching per AVGS
Wir bereiten Ihren AVGS-Antrag vor – im Coaching entstehen Businessplan und Finanzplanung.
3
Tragfähigkeit bestätigt
Nach positiver Prüfung stellen wir als fachkundige Stelle Ihre Bescheinigung aus.
4
Antrag rechtzeitig stellen
Vor der 150-Tage-Grenze – von uns vorbereitet und begleitet, bis zur Bewilligung.
Warum Seydways?
Alles aus einer Hand: Coaching, Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und Antragsbegleitung – ohne Anbieterwechsel.
AZAV-zertifiziert und fachkundige Stelle – anerkannt bei Agentur für Arbeit und Jobcenter.
Über 3.000 Coachingprozesse – und eigene Gründungserfahrung: Wir wissen, wie sich dieser Schritt anfühlt.
Ehrlich statt euphorisch: Wir schätzen Ihre Chancen realistisch ein – auch wenn die Antwort mal „noch nicht“ lautet.
Schnell erreichbar: online deutschlandweit oder vor Ort in Wedel, Pinneberg, Elmshorn und Hamburg-Volksdorf.
Häufige Fragen zum AVGS-Coaching
In Phase 1 erhalten Sie 6 Monate lang Ihr Arbeitslosengeld plus 300 € pauschal, in Phase 2 weitere 9 Monate à 300 €. Bei 1.800 € ALG sind das insgesamt bis zu 15.300 € – die genaue Höhe hängt von Ihrem persönlichen ALG-Anspruch ab.
Nein. Der Gründungszuschuss ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen – Sie zahlen ihn nicht zurück.
Sie beziehen Arbeitslosengeld I und haben bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch, Sie gründen hauptberuflich, und eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit Ihrer Idee. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung Ihrer Agentur für Arbeit.
Nein, der Gründungszuschuss gilt nur für ALG-I-Beziehende. Für Sie gibt es aber das Einstiegsgeld des Jobcenters – eine vergleichbare Förderung, zu der wir Sie ebenfalls beraten. Und das Gründercoaching per AVGS steht Ihnen genauso offen.
Nicht unbedingt. Nach Ablauf der Sperrzeit (in der Regel 3 Monate) kann der Gründungszuschuss wieder möglich sein – entscheidend ist Ihr verbleibender Restanspruch. Das rechnen wir gemeinsam mit Ihnen durch.
Vor der Gründung – und solange Sie noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch haben. Deshalb gilt: je früher Sie planen, desto besser. Jeder Monat Zögern kann Ihren Anspruch kosten.
Eine fachkundige Stelle – zum Beispiel wir: Seydways ist als fachkundige Stelle anerkannt und stellt die Bescheinigung nach positiver Prüfung Ihres Businessplans direkt aus. Sie brauchen dafür keinen weiteren Anbieter.
Dann analysieren wir die Begründung und prüfen die Alternativen – von der Nachbesserung des Antrags über einen Widerspruch bis zu anderen Förderwegen. Sie stehen damit nicht allein da.
Ja. Einnahmen aus Ihrer Selbstständigkeit sind ausdrücklich erwünscht, und auch weitere Einkünfte sind grundsätzlich möglich – der Zuschuss wird dadurch nicht gekürzt. Details klären wir im Gespräch.
Rechnen wir gemeinsam – bevor die Zeit es für Sie tut
Rufen Sie uns an: Wir prüfen Ihren Anspruch, rechnen Ihre Fristen aus und zeigen Ihnen den Weg zu Coaching und Zuschuss – ehrlich, kostenlos und unverbindlich.
Auch mobil: +49 179 – 931 36 28
Warten kostet bares Geld. Wer zu lange zögert, rutscht unter die 150-Tage-Grenze – und der Anspruch ist unwiderruflich weg. Lassen Sie uns früh ausrechnen, wie viel Zeit Sie noch haben.
Gut zu wissen:
Gründercoaching Startbahn 360° – 100 % kostenfrei per AVGS
Sie möchten aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen? Mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) unterstützt die Agentur für Arbeit Sie mit einem professionelles Einzelcoaching, das Sie zu 100 % kostenfrei nutzen können.